Wer kann eine Haushaltsbuchberatung in Anspruch nehmen?

Im Rahmen der Umstellung auf das „Neue Kirchliche Finanzmanagement“ hat die Landeskirche eine Projektstelle für die Beratung zum Haushaltsbuch geschaffen. Über sie können pro umstellender Region (Kirchenkreis oder Gestaltungsraum) für maximal vier Kirchengemeinden eine Beratung angeboten werden. Die Landeskirche übernimmt hierbei alle anfallenden Personal- und Nebenkosten. Die Festlegung, welche Gemeinden beraten werden, soll in Absprache mit dem Kirchenkreis geschehen. Wenn Ihr Haushalt vor mehr als 12 Monaten auf das „NKF“ umgestellt wurde und Interesse an einer Haushaltsbuchberatung besteht, wenden Sie sich bitte an Ihren Kirchenkreis.

Dr. Frank Pawellek

Institut für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste

Olpe 35, 44135 Dortmund

Telefon: +49 (231) 54 09 61

Home: +49 (2369) 24 85 82

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